Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Nachfahren – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament